Bevor die Klappe für Luftaufnahmen fällt

5. November 2018
um 9:00

Im November ging es bei Bevor die Klappe fällt gemeinsam mit der Berlin Brandenburg Film Commission um das Thema Drohnen und Luftaufnahmen.

Dreharbeiten mit bemannten und unbemannten Luftfahrtgeräten –  ein beliebtes künstlerisches Mittel für Filmproduktionen, aber die Genehmigungsprozesse sind komplex.  Lange verhinderten Unstimmigkeiten in den Zuständigkeiten reibungslose Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Erlaubnissen, daher standen am 5. November einmal mehr die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verfahren der Antragsstellung für Luftaufnahmen in Berlin-Brandenburg im Mittelpunkt.

 Wo darf eine Drohne fliegen? Welche Genehmigungen sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Flugverbotszonen und Einschränkungen gibt es in Berlin-Brandenburg? Wie sind die Zuständigkeiten geregelt und welche Herausforderungen stellen Luftaufnahmen an Filmproduktionen und Dienstleister_innen?
Grundsätzliche gesetzliche Vorschriften und Regeln, wie die Unterschreitung von Mindestflughöhen für Filmaufnahmen, Drohnennutzungen, Außenstarts und Landungen oder das Überfliegen von Wasserstraßen und Bundesstraßen im Berliner Stadtgebiet und in Brandenburg standen im Fokus –  eingebettet in die Einordnung der einzubindenden Behörden und Erlaubnisgeber_innen.

Wir bedanken uns für eine aufschlussreiche Diskussion mit Vertreter_innen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LUBB):

  • Frank Schröder (stellvertretender Dezernatsleiter Luftaufsicht, Erlaubnis)
  • Michaela Borchardt (Sachbearbeiterin Luftaufsicht, Erlaubnisse)
  • Mike Kaus (Wasserstraßen – und Schifffahrtsamt Berlin Schifffahrtsbüro)
Die Folien der Präsentation und findet ihr hier zum Nachlesen:

Datum: Montag, 5. November 2018
Uhrzeit: 9-11 Uhr
Ort: Veranstaltungsraum der Deutschen Kinemathek im 4. Stock des Filmhauses am Potsdamer Platz (Potsdamer Str. 2, 10785 Berlin)